Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Übergabeservice der Busse Verwaltungsservice
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Wohnungsübergaben, Wohnungsabnahmen und damit verbundene Vor-Ort-Leistungen (nachfolgend „Übergabeservice“), die zwischen André Busse – Busse Verwaltungsservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden, insbesondere über die Plattform Kleinanzeigen sowie über die eigene Website des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer betreibt ein Kleingewerbe im Sinne des § 19 UStG. Auf Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf Kleinanzeigen, der Website oder in sonstigen Angeboten stellt kein bindendes Angebot des Auftragnehmers dar, sondern eine Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche Zusagen vor Ort, insbesondere zu Terminen oder Lieferzeiten, sind nur verbindlich, wenn sie zusätzlich in Textform bestätigt werden.
(3) Bei unbekannten privaten Auftraggebern behält sich der Auftragnehmer vor, vor Auftragsbestätigung einen Eigentumsnachweis (z. B. Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug) anzufordern.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung konkret beschriebene Leistung (z. B. Übergabe, Abnahme, Protokollerstellung) zum vereinbarten Festpreis. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer handelt ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Er ist weder Makler im Sinne der Gewerbeordnung noch trifft er eigenständige Entscheidungen gegenüber Mietern, Käufern oder Dritten. Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten (z. B. Zusagen, Mängelanerkenntnisse, Fristsetzungen) trifft ausschließlich der Auftraggeber.
(3) Werden bei einem Vor-Ort-Termin Mängel, Schäden oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt, dokumentiert der Auftragnehmer diese neutral und faktisch (z. B. im Übergabeprotokoll, ggf. mit Fotos). Eine rechtliche oder technische Bewertung, Begutachtung oder Einschätzung von Schadensursachen und -umfang erfolgt nicht und ist nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.
(4) Protokolle können elektronisch erstellt und digital unterschrieben werden; eine gesetzliche Schriftformpflicht besteht hierfür nicht.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zur Wohnung bzw. zum Objekt gewährt wird.
(2) Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer rechtzeitig vor dem Termin alle für die Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. Kontaktdaten der Mietpartei, bisherige Protokolle, Zählerstände aus Vorübergaben).
(3) Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach und verzögert oder verhindert dies die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt; Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Festpreise. Da der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden sowie bei über Kleinanzeigen vermittelten Aufträgen des Übergabeservices, die vollständige Zahlung des vereinbarten Festpreises im Voraus (Vorkasse) vor Durchführung der Leistung zu verlangen. Die Durchführung des Termins erfolgt in diesem Fall erst nach vollständigem Zahlungseingang. Der Auftragnehmer weist auf diese Zahlungsbedingung spätestens in der Auftragsbestätigung hin.
(3) Wird keine Vorkasse vereinbart (z. B. bei bestehenden Mandaten im Rahmen der Struktur-, Prozess- oder Partner-Pakete), erfolgt die Rechnungsstellung nach Leistungserbringung bzw. zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats per E-Mail. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die durch den Verzug entstandenen Mahnkosten geltend zu machen. Es gelten die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen des Zahlungsverzugs (§§ 286 ff. BGB).
(5) Zusätzlich zum Festpreis anfallende Kosten (z. B. Fahrtkosten außerhalb der Stadtgrenze) werden vorab transparent ausgewiesen und gesondert abgerechnet, sofern im Angebot vereinbart.
(6) Rabatte (z. B. Referenzpreise) gelten ausschließlich für den im Angebot genannten Einzelfall und begründen keinen Anspruch auf zukünftige Preisnachlässe.
§ 6 Termine, Absagen und Verschiebungen
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich.
(2) Sagt der Auftraggeber einen Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder verschiebt ihn, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
(3) Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) behält sich der Auftragnehmer vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Festpreises in Rechnung zu stellen, sofern kein von ihm zu vertretender Grund vorliegt.
(4) Bei Nichterscheinen des Auftraggebers bzw. fehlendem Zugang zum Objekt ohne vorherige Absage behält sich der Auftragnehmer vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des vereinbarten Festpreises in Rechnung zu stellen, sofern kein von ihm zu vertretender Grund vorliegt.
(5) Dem Auftraggeber steht in beiden Fällen der Nachweis offen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag zu zahlen. Der Auftragnehmer muss sich außerdem ersparte Aufwendungen (z. B. nicht angefallene Fahrtkosten) anrechnen lassen.
(6) Muss der Auftragnehmer einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) absagen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an, in der Regel innerhalb von 24 Stunden bzw. zum nächsten Werktag.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der vom Auftragnehmer bereitgestellten Dokumentation trifft. Die inhaltliche Bewertung von Mängeln, Schäden oder sonstigen Feststellungen sowie daraus folgende Entscheidungen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.
§ 8 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der separat zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung zu. Für Aufträge, bei denen der Auftraggeber ausdrücklich der vorzeitigen Ausführung der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist zugestimmt hat, gelten die dortigen Regelungen zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung entnehmen Sie der separat zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
André Busse – Busse Verwaltungsservice
Ellwanger Straße 7
12247 Berlin
Telefon: 0155 65 413 589
E-Mail: info@busse-verwaltungsservice.de
Stand: August 2026